Besonderheiten im Handwerk

Bei einer Handwerksgründung gilt es die sog. Meisterpflicht zu prüfen. Es gibt Berufe, die eine Meisterprüfung des Gründers voraussetzen bzw. die Anstellung eines Meisters erfordern:

  • Berufe, die eine Meisterprüfung voraussetzen, sog. „Meisterpflicht“ (Ausnahme: „Altgesellenregelung“), siehe Anlage A der Handwerksordnung (Stand 2021)
  • Berufe, die handwerksmäßig betrieben werden („zulassungsfrei“) und Berufe, die handwerksähnlich sind, siehe Anlage B der Handwerksordnung (Stand 2021)

Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Handwerkskammern.

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