Besonderheiten im Handwerk
Bei einer Handwerksgründung gilt es die sog. Meisterpflicht zu prüfen. Es gibt Berufe, die eine Meisterprüfung des Gründers voraussetzen bzw. die Anstellung eines Meisters erfordern:
- Berufe, die eine Meisterprüfung voraussetzen, sog. „Meisterpflicht“ (Ausnahme: „Altgesellenregelung“), siehe Anlage A der Handwerksordnung (Stand 2021)
- Berufe, die handwerksmäßig betrieben werden („zulassungsfrei“) und Berufe, die handwerksähnlich sind, siehe Anlage B der Handwerksordnung (Stand 2021)
Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Handwerkskammern.