Künstlersozialkasse vergessen

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Neben "typischen Verwertern" von künstlerischen oder publizistischen Leistungen wie Verlage oder Theater können Sie auch als werbetreibender Unternehmer künstlersozialabgabenpflichtig werden:

"Abgabepflichtig sind auch Unternehmer, die Werbung / Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen."

Details hierzu finden Sie im KSVG und auf der Seite der Künstlersozialkasse

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