Gewerbeanmeldung
Gewerbliche und selbständige Tätigkeiten müssen im Rathaus/Gewerbeamt angemeldet werden.
- Angaben u.a. Beginn der Tätigkeit, Art der Tätigkeit und Adresse der Ausübung
- Kosten: je nach Gemeinde ca. 40 Euro
- Erforderliche Unterlagen:
- Gewerbeanmeldungsformular
- Personalausweis/Pass
- Erlaubnis bei erlaubnispflichtiger Anmeldung
- Handwerkskarte
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Kopie wird weitergereicht an
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Handwerkskammer
- IHK
- Div. statistische Organisationen
- Sondergenehmigungen u.a. für
- Automatenhersteller
- Arbeitnehmerüberlassung
- Bewachungsunternehmen
- Buchführungshelfer
- Fahrschulen
- Darlehensvermittler
- Investmentverkäufer
- Makler
- Bauträger, Baubetreuer
- Gaststätten (mit Alkoholausschank)
- Handel mit oder Herstellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Sittichen und Wirbeltieren
- Kindertagesstätte
- Medizinische Fußpflege
- Pfandleiher, Pfandvermittler
- Häuslicher Pflegedienst
- Privat-Krankenhäuser
- Reisegewerbe
- Verkehrsgewerbe (Taxi, Bus)
- Versicherungsvermittler
- Versteigerungsgewerbe
- und andere …
Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt mit dem "Betriebseröffnungsbogen" (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) anmelden.