Gewerbeanmeldung

Gewerbliche und selbständige Tätigkeiten müssen im Rathaus/Gewerbeamt angemeldet werden.

  • Angaben u.a. Beginn der Tätigkeit, Art der Tätigkeit und Adresse der Ausübung
  • Kosten: je nach Gemeinde ca. 40 Euro
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Gewerbeanmeldungsformular
    • Personalausweis/Pass
    • Erlaubnis bei erlaubnispflichtiger Anmeldung
    • Handwerkskarte
    • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • Kopie wird weitergereicht an
    • Finanzamt
    • Berufsgenossenschaft
    • Handwerkskammer
    • IHK
    • Div. statistische Organisationen
  • Sondergenehmigungen u.a. für
    • Automatenhersteller
    • Arbeitnehmerüberlassung
    • Bewachungsunternehmen
    • Buchführungshelfer
    • Fahrschulen
    • Darlehensvermittler
    • Investmentverkäufer
    • Makler
    • Bauträger, Baubetreuer
    • Gaststätten (mit Alkoholausschank)
    • Handel mit oder Herstellung von freiverkäuflichen Arzneimitteln
    • Handel mit Sittichen und Wirbeltieren
    • Kindertagesstätte
    • Medizinische Fußpflege
    • Pfandleiher, Pfandvermittler
    • Häuslicher Pflegedienst
    • Privat-Krankenhäuser
    • Reisegewerbe
    • Verkehrsgewerbe (Taxi, Bus)
    • Versicherungsvermittler
    • Versteigerungsgewerbe
    • und andere …

Freiberufler müssen sich nur beim Finanzamt mit dem "Betriebseröffnungsbogen" (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) anmelden.

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