Rundfunkbeiträge vergessen
Unternehmen bezahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
Nähere Infos hierzu unter www.rundfunkbeitrag.de