Personalkosten
Bei der Kalkulation der Personalkosten müssen Sie neben dem Bruttoarbeitslohn auch die „Personalnebenkosten“ berücksichtigen.
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer circa hälftig.
Die Beitragssätze betragen in 2021:
- Rentenversicherung 18,6%
- Arbeitslosenversicherung 2,4%
- Pflegeversicherung 3,05% (plus 0,25% für Kinderlose)
- Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag
Die Umlagen U1, U2 und InsO variieren je nach Krankenkasse und sind zu 100% vom Arbeitgeber zu tragen.
Für Sozialversicherungs-Meldungen ist die „Betriebsnummer“ erforderlich. Diese muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, bevor Mitarbeiter eingestellt werden.
Die aktuellen Regelungen und Beitragssätze für Minijobs finden Sie bei der Minijobzentrale.