Personalkosten

Bei der Kalkulation der Personalkosten müssen Sie neben dem Bruttoarbeitslohn auch die „Personalnebenkosten“ berücksichtigen.

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer circa hälftig.

Die Beitragssätze betragen in 2021:

  • Rentenversicherung 18,6%
  • Arbeitslosenversicherung 2,4%
  • Pflegeversicherung 3,05% (plus 0,25% für Kinderlose)
  • Krankenversicherung 14,6% + Zusatzbeitrag

Die Umlagen U1, U2 und InsO variieren je nach Krankenkasse und sind zu 100% vom Arbeitgeber zu tragen.

Für Sozialversicherungs-Meldungen ist die „Betriebsnummer“ erforderlich. Diese muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, bevor Mitarbeiter eingestellt werden.

Die aktuellen Regelungen und Beitragssätze für Minijobs finden Sie bei der Minijobzentrale.

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