Anmeldung

Wo Sie Ihr Unternehmen anmelden müssen, ist abhängig von der Art der Tätigkeit sowie der gewählten Rechtsform Ihres Unternehmens. Einzelunternehmer und GbR's müssen beispielsweise folgende Schritte durchlaufen:

  • Gewerbeamt: Gewerbeanmeldung
  • Finanzamt: In der Regel erhalten Sie vom Finanzamt automatisch Unterlagen nach der Gewerbeanmeldung.
  • Arbeitsagentur: Wenn Sie Angestellte beschäftigen, ist eine Betriebsnummer zu beantragen.
  • IHK/HWK: Das Gewerbeamt informiert in der Regel automatisch die zuständige Kammer.
  • Berufsgenossenschaft
  • Krankenkasse: Angestellte müssen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse melden.

Für Kapitalgesellschaften, OHGs oder e.K. gibt es weitere Punkte zu erledigen, wie z.B. die Eintragung ins Handelsregister.

Für Freiberufler fällt die Gewerbeanmeldung weg, sie wenden sich direkt ans Finanzamt. Die Punkte Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse gelten ebenso wie für Gewerbetreibende. In einigen Fällen ist die Mitgliedschaft in der Standeskammer, der Eintrag ins Partnerschaftsregister bzw. der Kontakt zur Künstlersozialkasse Pflicht.

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