Anmeldung beim Finanzamt

Neben der Gewerbeanmeldung ist noch die Anmeldung beim örtlichen Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ("Betriebseröffnungsbogen") notwendig. Für Freiberufler ist dies die einzig notwendige Anmeldung.

Neben allgemeinen Angaben (Adresse, Startdatum, Rechtsform etc.) sind auch Angaben zu den voraussichtlichen Umsätzen/Gewinnen, der Gewinnermittlungsart (Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung) und der Versteuerung (Ist-/Soll-Versteuerung) notwendig. In einigen Fällen ist auch die Kleinunternehmerregelung möglich.

Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Begriffe:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Dies ist eine vereinfachte Form zur Ermittlung des Gewinns, die für Kleingewerbetreibende und freie Berufe möglich ist.
  • Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens werden in der Bilanz auf zwei Seiten (Aktiva und Passiva) erfasst. Parallel werden in der Finanzbuchhaltung die Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst. Die Buchung jedes Geschäftsvorfalls erfolgt dabei immer auf zwei Konten und heißt deshalb „doppelte Buchführung“.
  • Ist-Versteuerung: Die Umsatzsteuer wird auf vereinnahmte Entgelte (d.h. Zahlungseingänge) berechnet. Dies ist auf Antrag bei einem Vorjahresumsatz < 500.000 € möglich.
  • Soll-Versteuerung („Normalfall“): Die Umsatzsteuer wird auf vereinbarte Entgelte (d.h. Rechnungsausgänge) berechnet.
  • Kleinunternehmerregelung: Für die Wahl dieser Regelung ist u.a. Voraussetzung, dass der Gesamtumsatz im Gründungsjahr max. 22.000 € (inklusive USt.) beträgt. Weitere Infos zur neuen Regelung unter unserem Beitrag dazu.

Für alle steuerlichen Auskünfte kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.

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