Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit

Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Gründerzuschuss wird 6 Monate lang in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes, zuzüglich 300 Euro für Sozialversicherung, gezahlt. Danach können weitere 9 Monate lang 300 Euro gewährt werden, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit nachgewiesen wird ("Aufbauförderung").

Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine „Kann-Leistung“ - Gründer haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen:

  • die Arbeitslosigkeit muss durch die selbständige, hauptberufliche Tätigkeit beendet werden (i.d.R. geht man hier von einem Vollerwerb von mind. 15h/Woche aus)
  • mind. 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1)

In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Businessplan
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftsmodell
  • Anmeldebescheinigung vom Gewerbeamt
  • (manchmal) Bescheinigung über Existenzgründerseminar

Bei Eigenkündigung gibt es entsprechende Sperrzeiten.

Hinweis: Wir können Sie beim Businessplan unterstützen und eine Stellungnahme ("Tragfähigkeitsbescheinigung") schreiben. In der Regel sind hierfür Förderprogramme für Existenzgründer nutzbar, wie z.B. der RKW-Gründergutschein oder der BWHM-Exi-Gründergutschein. So haben Sie nur einen geringen Eigenanteil. Schreiben Sie uns für eine Gratisberatung rund um Ihre Gründung, Businessplan, Stellungnahme oder Fördermittel oder rufen Sie uns einfach an.

Einige Beispiele, wie wir Gründer bei der Beantragung des Gründerzuschusses unterstützt haben, finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zum Gründerzuschuss

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Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

EIC Accelerator Pilot

Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.

Förderkredit
Förderkredit
Förderkredit

Banken können Kreditnehmern unterschiedliche Arten von Krediten zur Verfügung stellen. Neben ganz normalen Bankkrediten sind sog. "Förderdarlehen" wohl die häufigste Kreditart sowohl für Gründer als etablierte Unternehmen.

Bürgschaften

Durch die Übernahme einer Bürgschaft übernimmt eine Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank teilweise das Risiko eines Zahlungsausfalls.

Beteiligungen

Durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter kann die Eigenkapitalbasis erhöht und dadurch das Rating verbessert werden.

Wagniskapital

Unter Wagniskapital versteht man die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Kapitel für ein einem Vorhaben, das sich durch ein überdurchschnittlich hohes Risiko auszeichnet.

Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit

Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit

Eine weitere Fördermöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist das Einstiegsgeld:

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