Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.
Beteiligungen
Um die für ein Vorhaben notwendige Finanzierung zu erhalten, wird zumindest bei größeren Vorhaben von den Kreditinstituten oft eine gewisse (Mindest-)Summe an Eigenkapital erwartet, das die Investoren (oder Gründer) aufbringen und das im Falle des Scheiterns vorrangig haftet.
Wenn die Kreditnehmer dieses Eigenkapital selbst nicht aufbringen können, kann es erforderlich sein, weitere Gesellschafter mit aufzunehmen, welche Kapital in die Firma mit einbringen, aber im Gegenzug dann üblicherweise auch Gesellschaftsanteile und Mitspracherechte verlangen.
Eine Alternative hierzu können öffentliche Beteiligungen sein, wie beispielsweise eine Beteiligung der "Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft" (mbg) für Vorhaben in Baden-Württemberg. Durch eine solche Beteiligung wird die Eigenkapitalbasis erweitert und dadurch oft erst die Grundvoraussetzung geschaffen, für den verbleibenden Kapitalbedarf eine "normale" Fremdkapitalfinanzierung zu erhalten.
Die Konditionen bei diesen Beteiligungen werden üblicherweise so ausgestaltet, dass bereits zu Beginn definiert wird, dass die Beteiligungssumme für X Jahre im Unternehmen stehen bleibt und danach über einen definierten Zeitraum zurückgezahlt wird, ähnlich wie ein Tilgungsdarlehen. Für den Zeitraum, in dem die Beteiligung aber besteht, erhöht diese das rechnerische Eigenkapital.