Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.
Bürgschaften
Gründungs- und andere Vorhaben werden oft mit Förderkrediten finanziert. Neben der Zinsvergünstigung und eventuellen tilgungsfreien Jahren zu Beginn des Vorhabens ist mit dieser Förderung meist noch eine Bürgschaft verbunden.
Durch die Übernahme einer solchen Bürgschaft (in der Regel wird diese übernommen von einem speziellen Institut, in Baden-Württemberg bspw. die "Bürgschaftsbank") übernimmt diese Bürgschaftsbank der Hausbank gegenüber die Verpflichtung, einen bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme zu übernehmen, falls der/die Kreditnehmer/in zur Rückzahlung des Kredits nicht mehr in der Lage ist.
Bei Gründungsvorhaben liegt diese Quote meist bei 80 bis 90%. Dies bedeutet für die Hausbank die Sicherheit, dass zumindest dieser Teilbetrag von der ursprünglichen Finanzierung wieder zurückgezahlt wird; der Rest von 10 bis 20% der Kreditsumme verbleibt als Risiko bei der Hausbank und zwingt diese somit, die Kreditvergabe trotz staatlicher Bürgschaft inhaltlich zu prüfen.
Die Quote von bspw. 80% wird gerechnet auf die Restschuld, d.h. die ursprüngliche Kreditsumme abzüglich erfolgter Tilgungen; ebenso werden vorab andere Sicherheiten vorab verwertet.
Bei Investitionsvorhaben etablierter Unternehmen liegen die Prozentsätze mit 40 bis 70% meist etwsa niedriger; im Rahmen der Corona-Hilfen gibt es erstmals auch Förderkredite mit 100%iger Bürgschaftsübernahme.