Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.
Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit
Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Gründerzuschuss wird 6 Monate lang in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes, zuzüglich 300 Euro für Sozialversicherung, gezahlt. Danach können weitere 9 Monate lang 300 Euro gewährt werden, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit nachgewiesen wird ("Aufbauförderung").
Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine „Kann-Leistung“ - Gründer haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Voraussetzungen:
- die Arbeitslosigkeit muss durch die selbständige, hauptberufliche Tätigkeit beendet werden (i.d.R. geht man hier von einem Vollerwerb von mind. 15h/Woche aus)
- mind. 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1)
In der Regel werden folgende Unterlagen verlangt:
- Businessplan
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftsmodell
- Anmeldebescheinigung vom Gewerbeamt
- (manchmal) Bescheinigung über Existenzgründerseminar
Bei Eigenkündigung gibt es entsprechende Sperrzeiten.
Hinweis: Wir können Sie beim Businessplan unterstützen und eine Stellungnahme ("Tragfähigkeitsbescheinigung") schreiben. In der Regel sind hierfür Förderprogramme für Existenzgründer nutzbar, wie z.B. der RKW-Gründergutschein oder der BWHM-Exi-Gründergutschein. So haben Sie nur einen geringen Eigenanteil. Schreiben Sie uns für eine Gratisberatung rund um Ihre Gründung, Businessplan, Stellungnahme oder Fördermittel oder rufen Sie uns einfach an.
Einige Beispiele, wie wir Gründer bei der Beantragung des Gründerzuschusses unterstützt haben, finden Sie hier.