Ein kreativer Gründer hat sein Print-on-Demand-Business erfolgreich in den Vollerwerb überführt.
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Zur Vorbereitung der Selbständigkeit mit Hilfe der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) haben wir nun weitere Maßnahmen konzipiert, für die wir entsprechende Gutscheine von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einlösen können.
Seit einigen Tagen sind wir ein zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 SGB III und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
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