Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.
Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit
Eine weitere Fördermöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist das Einstiegsgeld:
- Pendant zum Existenzgründungszuschuss bei ALG II
- Einstiegsgeld ist Zuschuss zu ALG II und beträgt 50 % der Regelleistung
- kein Rechtsanspruch, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit vor Ort
- Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ab
- Höhere Förderung möglich bei langer Arbeitslosigkeit oder gravierender Vermittlungshemmnisse
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen und Konditionen bei Ihrer Agentur für Arbeit.