Corona-Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter in Baden-Württemberg aufgelegt, das voraussichtlich bereits ab Mittwoch Abend beantragt werden kann.

Bei dem Programm handelt es sich um einen Zuschuss für Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Solo-Selbständige etc. (auch Künstler und Sozialunternehmen), die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden. 

Die Höhe des Zuschusses soll sich an der Anzahl der Mitarbeiter orientieren:

  • bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern
  • bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern
  • bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern

Weitere Informationen auf der Seite des Wirtschaftsministeriums.

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Werktags-Seminar für Existenzgründer in Tübingen vom 7. bis 9. Oktober 2015

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Für Schreibtischtäter

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