Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Seit 01.01.20 gelten für sog. "Kleinunternehmer" neue Regelungen. Doch für wen macht die Einstufung überhaupt Sinn?

Die Fakten (siehe auch §19 USt-Gesetz):

Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder auch GbR, UGs (haftungsbeschränkt) und andere Rechtsformen, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz (brutto) von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften. Für die Folgejahre gilt: Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Bei der Umsatzgrenze von 50.000 Euro kommt es immer auf die Prognose an, die zu Beginn des Jahres erstellt wird. Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, selbst wenn der tatsächliche Umsatz später davon abweicht. Wenn man im Laufe des Jahres feststellt, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten wird, muss man mit Beginn des kommenden Jahres in Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.

Für Gründer gilt, dass man die voraussichtlichen Umsätze im ersten Jahr bei einer unterjährigen Gründung auf 12 Monate hochrechnen muss.

Mögliche Vorteile als "Kleinunternehmer":

  • Es muss keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht werden. Die Administration ist also etwas einfacher.
  • Ihr Preis ist der Endpreis für den Kunden, es muss keine Umsatzsteuer "draufgeschlagen" werden. Dies ist insbesondere für Privatkunden relevant, die die Umsatzsteuer nicht verrechnen dürfen. Sie profitieren von niedrigeren Preisen.
  • Es darf eine "einfache Buchführung" gemacht werden, wenn man nicht als Kaufmann gilt, nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte nicht überschreitet (Umsätze: 600.000 Euro; Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 60.000 Euro).
  • Kleinunternehmer, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung EÜR zu ermitteln.

Mögliche Nachteile in der Kleinunternehmerregelung:

  • Wer keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen und diese mit der Umsatzsteuer verrechnen. Für Investitionen und laufende Ausgaben muss also immer der Bruttobetrag bezahlt werden. Haben Sie hohe Investitionen und viele Ausgaben, könnte der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also Sinn machen.
  • Für Geschäftskunden können die Leistungen teurer werden, wenn keine in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und somit keine Vorsteuer verbucht werden kann.
  • Dienstleister, die die "Kleinunternehmerregelung" ausweisen, können als weniger kompetent wahrgenommen werden, da sie offensichtlich niedrige Umsätze haben. Dies kann insbesondere für Geschäftskunden eine negativere Wahrnehmung begünstigen.

Zur abschließenden Bewertung empfiehlt sich die Klärung mit einem Steuerberater.

 

Vorgehensweise

Alle angehenden Unternehmer erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei Punkt 7.3 des Fragebogens kann angekreuzt werden, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet. In letzterem Fall sind Sie an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden und müssen als Gründer in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich, später vierteljährlich, eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und entsprechend auch die Umsatzsteuer abführen.
Jederzeit möglich ist hingegen der Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt.

Haben Sie Fragen zu Terminen, Förderprogrammen oder unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

Businessplan erstellen, Gründerzuschuss und andere Fördermittel beantragen . Seminar für Existenzgründer in Stuttgart 19. - 21.9.2014

Vom 19.-21. September findet unser nächstes Wochenendseminar für Existenzgründer in Stuttgart statt, in dem Gründer und Jungunternehmer wieder umfangreiche Tipps und Hilfe zu den Themen Businessplan erstellen, Gründerzuschuss beantragen, Gründungsformalitäten und weiteren Aspekten einer Gründung erhalten.

Feierabend-Sprechstunde für Gründer am 02.09.14, 18 Uhr

Sie planen sich selbständig zu machen oder haben eine Geschäftsidee, die Sie nebenbei verfolgen wollen?

Bei unseren Gründer-Experten können Sie sich unverbindlich telefonisch informieren.

BMWi-Lernprogramm Existenzgründung

Im BMWi-Lernprogramm "Existenzgründung" können sich Gründer über wichtige Etappen bei einer geplanten Unternehmensgründung informieren und erhalten einen ersten Überblick zu den Fragestellungen im Vorfeld der Realisierung einer Geschäftsidee, ergänzt um eine Vielzahl von Checklisten und Links.

Website-Relaunch für eine Tierheilpraktikerin

Hund, Katze, Pferd - der überarbeitete Webauftritt verleiht einer Tierheilpraxis neuen Schwung, das neue CI und Logo legen die Basis für weitere Marketing-Aktivitäten.

Hilfe beim Businessplan für Handwerker, Freiberufler und Gewerbetreibende . Gründerseminar in Balingen 12.-14.9.2014

Vom 12.-14. September findet unser nächstes Businessplan-Seminar für Existenzgründer in Balingen statt, das in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Balingen, der dortigen Gründungsinitiative „BL-START“ und dem RKW Baden-Württemberg veranstaltet wird.

Gründerwettbewerb "IKT Innovativ" . Runde 2/2014 läuft bis 30.11.2014

Mit dem Gründerwettbewerb „IKT Innovativ“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in halbjährlichen Wettbewerbsrunden Unternehmensgründungen im Bereich der Informations- und Ko

Erfinderpreis Baden-Württemberg 2015 . Bewerbungen möglich bis 28.02.2015

Mit dem "Artur Fischer Erfinderpreis", gestiftet von Prof. Artur Fischer und der Baden-Württemberg Stiftung, werden Erfindung privater Erfinder und Schülern / Schulklassen prämiert, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind.

Urlaub auf der Schwäbischen Alb

Lagerfeuer, Marterpfahl und Büffel  - was sich nach Indianergeschichten anhört, gibts auch auf der Schwäbischen Alb. Allerdings nicht mit Tipis und Winnetou, sondern mit gemütlichen Blockhütten und Willi. Und vielen weiteren Urlaubsideen.

Startnetz-Werkstatt am 23.09.2014 . “Low Budget Marketing - Wie Selbständige und Kleinunternehmen mit ein paar Euro zum Stadtgespräch werden”

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe “Startnetz-Werkstatt” wird ca. 1x pro Monat ein Thema rund um Gründung und Selbstständigkeit präsentiert.

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.