Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Seit 01.01.20 gelten für sog. "Kleinunternehmer" neue Regelungen. Doch für wen macht die Einstufung überhaupt Sinn?

Die Fakten (siehe auch §19 USt-Gesetz):

Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder auch GbR, UGs (haftungsbeschränkt) und andere Rechtsformen, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz (brutto) von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften. Für die Folgejahre gilt: Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Bei der Umsatzgrenze von 50.000 Euro kommt es immer auf die Prognose an, die zu Beginn des Jahres erstellt wird. Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, selbst wenn der tatsächliche Umsatz später davon abweicht. Wenn man im Laufe des Jahres feststellt, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten wird, muss man mit Beginn des kommenden Jahres in Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.

Für Gründer gilt, dass man die voraussichtlichen Umsätze im ersten Jahr bei einer unterjährigen Gründung auf 12 Monate hochrechnen muss.

Mögliche Vorteile als "Kleinunternehmer":

  • Es muss keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht werden. Die Administration ist also etwas einfacher.
  • Ihr Preis ist der Endpreis für den Kunden, es muss keine Umsatzsteuer "draufgeschlagen" werden. Dies ist insbesondere für Privatkunden relevant, die die Umsatzsteuer nicht verrechnen dürfen. Sie profitieren von niedrigeren Preisen.
  • Es darf eine "einfache Buchführung" gemacht werden, wenn man nicht als Kaufmann gilt, nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte nicht überschreitet (Umsätze: 600.000 Euro; Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 60.000 Euro).
  • Kleinunternehmer, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung EÜR zu ermitteln.

Mögliche Nachteile in der Kleinunternehmerregelung:

  • Wer keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen und diese mit der Umsatzsteuer verrechnen. Für Investitionen und laufende Ausgaben muss also immer der Bruttobetrag bezahlt werden. Haben Sie hohe Investitionen und viele Ausgaben, könnte der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also Sinn machen.
  • Für Geschäftskunden können die Leistungen teurer werden, wenn keine in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und somit keine Vorsteuer verbucht werden kann.
  • Dienstleister, die die "Kleinunternehmerregelung" ausweisen, können als weniger kompetent wahrgenommen werden, da sie offensichtlich niedrige Umsätze haben. Dies kann insbesondere für Geschäftskunden eine negativere Wahrnehmung begünstigen.

Zur abschließenden Bewertung empfiehlt sich die Klärung mit einem Steuerberater.

 

Vorgehensweise

Alle angehenden Unternehmer erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei Punkt 7.3 des Fragebogens kann angekreuzt werden, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet. In letzterem Fall sind Sie an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden und müssen als Gründer in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich, später vierteljährlich, eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und entsprechend auch die Umsatzsteuer abführen.
Jederzeit möglich ist hingegen der Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt.

Haben Sie Fragen zu Terminen, Förderprogrammen oder unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

17.-23.11. bundesweite Gründerwoche . Aktionen in Reutlingen

Im Rahmen der vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufenen Gründerwoche bieten wir ganz praktische Unterstützung für angehende Unternehmer/innen an. Da Infoveranstaltungen, Workshops, Vorträge o.ä. nie ganz genau zu Ihren Fragen passen können, bieten wir hierfür gratis Einzelgespräche an.
Am Mi 19.11. geht es den ganzen Tag um "Gründen im Nebenerwerb" und am Fr 21.11. ist das Thema "Den Job hinschmeißen und den Traum vom eigenen Unternehmen verwirklichen?!"

Liquiditätsengpass im Anlagenbau gelöst . Kredit für Vorfinanzierung des Wareneinsatzes bewilligt

Seit Jahren im Anlagenbau tätig, hat sich das Familienunternehmen bei seinen Kunden im produzierenden Gewerbe einen hervorragenden Ruf erarbeitet, auch durch die langjährige Erfahrung und dem Know-How der Mitarbeiter und des Inhabers. Die Kehrseite des Erfolgs und der größeren Projekte: immer höhere Beträge müssen vorfinanziert werden, die ohnehin angespannte Liquiditätssituation wird zunehmend zu einem Problem.

Businessplan und Gründungsfinanzierung für mobile soziale Dienste

Nach über 10-jähriger Tätigkeit als Altenpfleger im Angestelltenverhältnis wollte sich unser Kunde nun endlich den Traum der eigenen Selbständigkeit verwirklichen und mobile soziale Dienste anbiete

Feierabend-Sprechstunde am Montag, 03. November, 18 - 21 Uhr . Telefonische Beratung für Unternehmer und Gründer

Am kommenden Montag, 3.11. von 18 bis 21 Uhr findet unsere nächste Feierabend-Sprechstunde statt, bei der Sie uns außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichen und Ihre drängendsten Fragen zur Ihrem Gründungsvorhaben, Selbständigkeit im Nebenerwerb, Nachfolge oder ähnliches stellen können.

Tipps für den Start in die Selbständigkeit . Seminar für Existenzgründer in Stuttgart 14. - 16. November 2014

Vom 14. - 16. November (Freitag ab 14 Uhr, Samstag und Sonntag je ab 8:30 Uhr) findet unser nächstes Seminar für Existenzgründer in Stuttgart statt, in dem Gründer/-innen und Jungunternehmer/-innen wieder viele Tipps und Hilfe beim Start in die Selbständigkeit erhalten. Die Teilnahmegebühr für die 3 Tage beträgt EUR 40 pro Person.

Erfolgreiche Gründung aus der Arbeitslosigkeit . Einstiegsgeld für Sprachwissenschaftlerin bewilligt

Die Sprachwissenschaftlerin wollte ein kleines Nachhilfe-Institut gründen und hatte viele Fragen, als sie zu uns kam: Was muss ich beachten, wenn ich mich selbständig machen will? Was muss in den Businessplan? Wie kann ich erste Kunden gewinnen?

Laufzeitverlängerung des KfW-Gründercoaching bis 30.4.2015 . Förderung für Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer

Die Laufzeit für das Gründercoaching Deutschland (GCD) wurde lt. aktueller Mitteilung des BMWi erneut verlängert und läuft nun bis zum 30.04.2015.

16.-18.10. FrauenWirtschaftsTage . 99 praktische Tipps für Gründerinnen und Unternehmerinnen

Im Rahmen der landesweiten FrauenWirtschaftsTage bieten wir praktische Unterstützung für Gründerinnen und Unternehmerinnen an:

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.