Beteiligungen

Um die für ein Vorhaben notwendige Finanzierung zu erhalten, wird zumindest bei größeren Vorhaben von den Kreditinstituten oft eine gewisse (Mindest-)Summe an Eigenkapital erwartet, das die Investoren (oder Gründer) aufbringen und das im Falle des Scheiterns vorrangig haftet.

Wenn die Kreditnehmer dieses Eigenkapital selbst nicht aufbringen können, kann es erforderlich sein, weitere Gesellschafter mit aufzunehmen, welche Kapital in die Firma mit einbringen, aber im Gegenzug dann üblicherweise auch Gesellschaftsanteile und Mitspracherechte verlangen.

Eine Alternative hierzu können öffentliche Beteiligungen sein, wie beispielsweise eine Beteiligung der "Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft" (mbg) für Vorhaben in Baden-Württemberg. Durch eine solche Beteiligung wird die Eigenkapitalbasis erweitert und dadurch oft erst die Grundvoraussetzung geschaffen, für den verbleibenden Kapitalbedarf eine "normale" Fremdkapitalfinanzierung zu erhalten.

Die Konditionen bei diesen Beteiligungen werden üblicherweise so ausgestaltet, dass bereits zu Beginn definiert wird, dass die Beteiligungssumme für X Jahre im Unternehmen stehen bleibt und danach über einen definierten Zeitraum zurückgezahlt wird, ähnlich wie ein Tilgungsdarlehen. Für den Zeitraum, in dem die Beteiligung aber besteht, erhöht diese das rechnerische Eigenkapital.

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EIC Accelerator Pilot

Das europäische Förderinstrument richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.

Förderkredit
Förderkredit
Förderkredit

Banken können Kreditnehmern unterschiedliche Arten von Krediten zur Verfügung stellen. Neben ganz normalen Bankkrediten sind sog. "Förderdarlehen" wohl die häufigste Kreditart sowohl für Gründer als etablierte Unternehmen.

Bürgschaften

Durch die Übernahme einer Bürgschaft übernimmt eine Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank teilweise das Risiko eines Zahlungsausfalls.

Beteiligungen

Durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter kann die Eigenkapitalbasis erhöht und dadurch das Rating verbessert werden.

Wagniskapital

Unter Wagniskapital versteht man die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Kapitel für ein einem Vorhaben, das sich durch ein überdurchschnittlich hohes Risiko auszeichnet.

Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit

Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit

Eine weitere Fördermöglichkeit durch die Agentur für Arbeit ist das Einstiegsgeld:

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