Wieder freut sich ein Kunde über 20.000 Euro Zuschuss aus dem Innovationsgutschein-Topf

Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg bieten lukrative Zuschüsse für innovative Geschäftsideen. Im Laufe der letzten 3 Jahre haben wir viele Kunden auf diese Förderung hingewiesen und bei der Vorbereitung des Antrags unterstützt, z.B. beim Feintuning der Geschäftsidee, bei der Formulierung der Alleinstellungsmerkmale oder der Darstellung. 95% der eingereichten Ideen wurden auch vom zuständigen Gremium als innovativ bewertet und entsprechend mit Zuschüssen unterstützt, wie z.B. zuletzt ein Startup aus Tübingen, das sein Produkt durch einen 20.000-Euro-Zuschuss aus dem Fördertopf "Innovationsgutschein Hightech Startup" nun zur Serienreife bringen kann.

Die Innovationsgutscheine A und B dienen der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (bis 100 Mitarbeiter und 20 Mio Umsatz) bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder bei deren wesentlichen qualitativen Weiterentwicklung. Gefördert werden externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, wie z.B. Marktrecherchen, Prototypenbau oder Produkttests. Die Höchstsumme an Zuschüssen beträgt 7.500 Euro.

Beim Innovationsgutschein Hightech Startup und den Innovationsgutscheinen Hightech Digitalisierung und Mobilität gibt es bis zu 20.000 Euro Zuschüsse. Die hier geförderten Bereiche sind nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz, Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte (Hightech Startup) sowie Digitalisierungs- und zukünftige Mobilitäts-Lösungen (Hightech Digitalisierung/Mobilität). Auch hier beträgt die Grenze 100 Mitarbeiter und 20 Mio Vorjahresumsatz.

Ausführliche Infos zu den Innovationsgutscheinen finden Sie unter www.langner-beratung.de/foerdermittel.html bzw. www.innovationsgutscheine.de.

 

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