Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.
Gefördert werden können über dieses Programm
- Gründer*innen, die z. B. mangels einer anderen oder besseren Erwerbsalternative eine selbständige Tätigkeit anstreben,
- Nachfolger*innen, die einen in die Insolvenz geratenen Betrieb übernehmen möchten, und
- sog. "Restarter" (gescheiterte Existenzgründer*innen)
Auch in diesem Programm umfasst die Unterstützung alle Themen aus dem Bereich der üblichen Vorgründungsberatung, beispielsweise
- Unterstützung bei Gründungsformalitäten
- Prüfung der Geschäftsidee
- Schreiben des Businessplans
- Marketingkonzepte und Markteintrittsstrategie
- Vorbereitung der Finanzierung und Überlegungen zu Finanzierungsalternativen
usw.
Der zu leistende Eigenanteil in diesem Programm ist besonders gefördert und beläuft sich auf lediglich 50 € zzgl. 19% MWSt. pro Beratungstag à 8 Stunden, je Gründer*in sind bis zu 4 Beratungstage möglich.
Das Programm "Neustart nachhaltig und zukunftsorientiert" richtet sich an Gründer*innen, die mangels Perspektiven am Arbeitsmarkt gründen oder Re-Starter*innen, deren Gründung infolge der Covid19-Pandemie gescheitert ist.