Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter

Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.

Gefördert werden können über dieses Programm

  • Gründer*innen, die z. B. mangels einer anderen oder besseren Erwerbsalternative eine selbständige Tätigkeit anstreben,
  • Nachfolger*innen, die einen in die Insolvenz geratenen Betrieb übernehmen möchten, und
  • sog. "Restarter" (gescheiterte Existenzgründer*innen)

Auch in diesem Programm umfasst die Unterstützung alle Themen aus dem Bereich der üblichen Vorgründungsberatung, beispielsweise

usw.

Der zu leistende Eigenanteil in diesem Programm ist besonders gefördert und beläuft sich auf lediglich 50 € zzgl. 19% MWSt. pro Beratungstag à 8 Stunden, je Gründer*in sind bis zu 4 Beratungstage möglich.

Programm für "Notgründer*innen" und "Re-Starter*innen"

Programm für "Notgründer*innen" und "Re-Starter*innen"

Das Programm "Neustart nachhaltig und zukunftsorientiert" richtet sich an Gründer*innen, die mangels Perspektiven am Arbeitsmarkt gründen oder Re-Starter*innen, deren Gründung infolge der Covid19-Pandemie gescheitert ist.

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