Als Netzwerkberater des RKW unterstützen wir Sie bei der Planung und Realisierung Ihres Gründungs- oder Nachfolgevorhabens im Rahmen des Gründungsgutschein - Programms des RKW.
Businessplan und Gründungsfinanzierung für mobile soziale Dienste
"Vielen Dank für die Unterstützung.
Die Bank hat mir nach Überprüfung der Daten ein Finanzierungsangebot gemacht, das ich angenommen habe."
Nach über 10-jähriger Tätigkeit als Altenpfleger im Angestelltenverhältnis wollte sich unser Kunde nun endlich den Traum der eigenen Selbständigkeit verwirklichen und mobile soziale Dienste anbieten. Mit einem plausiblen und nachvollziehbaren Businessplan konnte dann auch die letzte Hürde angegangen werden: die Finanzierung.
Demografischer Wandel und Fachkräftemangel als zentrale Themen
Ausgestattet mit reichlich Erfahrung, den erforderlichen Qualifizierungen im Pflegebereich und einem Grundgerüst des Businessplans beauftragte uns ein ehemaliger Seminarteilnehmer, ihm bei der für die Realisierung seines Traums erforderlichen Finanzierung unter die Arme zu greifen und die Finanzplanung für den Kreditantrag „bankgerecht“ aufzubereiten.
Die Nachfrage-Thematik im Businessplan konnte schnell abgehakt werden – ein bereits jetzt eklatanter Nachfrageüberhang im Wohnort des Gründers (sprich: deutlich mehr Nachfrage nach häuslichen Pflegeleistungen als Anbieter), kaum Konkurrenz und der demografische Wandel spielten hier natürlich in die Hände. Das Problem "Fachkräftemangel" konnte über persönliche Kontakte aus dem bisherigen Arbeitsumfeld gelöst werden.
Bei einem solchen Vorhaben sind natürlich die Besonderheiten in Pflegeberufen zu berücksichtigen. Um überhaupt die Zulassung für sozialen Dienste zu erlangen, müssen auch die Auflagen des medizinischen Dienstes beachtet werden. Beispielsweise muss mit Start des Unternehmens eine Mindestzahl an Mitarbeitern mit bestimmten Qualifikationen parat stehen.
6-stelliger Kapitalbedarf für Erstinvestitionen und Betriebsmittel
Durch diese Auflagen ergibt sich schnell ein Kapitalbedarf im 6-stelligen Bereich, da mit der operativen Tätigkeit und den Vertragsabschlüssen mit den Patienten (bzw. deren Angehörigen) ja erst nach Zulassung durch die Krankenkassen begonnen werden darf, die Kosten aber bereits vorher laufen. Auch die Erstinvestitionen sind im Vorfeld zu tätigen, beispielsweise die Anschaffung von Fahrzeugen für die mobilen Pflegekräfte, Fahrzeugbeklebung, Webseite, Flyer usw.
Hinzu kommt dann ab Start der Tätigkeit die Überbrückung des Zahlungsziels durch die Pflegeversicherung. Die Erstattungen nach den Pflegestufen fließen teilweise oft erst nach mehreren Wochen.
Andererseits lassen sich die Zahlungszuflüsse durch die gesetzlich vorgegebenen Beträge in den unterschiedlichen Pflegestufen recht präzise prognostizieren, und auch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist naturgemäß geringer als bei anderen Gründungsvorhaben.
3 Szenarien für unterschiedliche Geschäftsverläufe
Damit lagen die entscheidenden Inhalte des Businessplans auf dem Tisch. Es fehlte nur noch die Ermittlung des Kapitalbedarfs und der Liquiditätsentwicklung für die 3 Szenarien realistic-case, best-case und worst-case. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen nur dadurch, wie schnell eine gewisse Auslastung bei den mit Start einzustellenden Mitarbeitern erreicht wird.
Mit dem so ermittelten Kapitalbedarf und dem vorhandenen Eigenkapital, das der Gründer über die Jahre seiner Angestelltentätigkeit angespart hatte, stand dann der Finanzierungsbedarf fest, der von der Hausbank finanziert werden musste.
Und nach der erfolgreichen Gründung im Sommer diesen Jahres werden nun, ein paar Monate später, bereits zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und die Planungen konkretisiert, die mobilen sozialen Dienste um das Angebot von Krankenfahrten und Personenbeförderung zu erweitern.