Erfinderpreis Baden-Württemberg 2015 . Bewerbungen möglich bis 28.02.2015

Mit dem "Artur Fischer Erfinderpreis", gestiftet von Prof. Artur Fischer und der Baden-Württemberg Stiftung, werden Erfindung privater Erfinder und Schülern / Schulklassen prämiert, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind.

Der Wettbewerb wird alle 2 Jahre durchgeführt und ist 2015 mit einem Preisgeld von EUR 36.000 dotiert.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich

  • private Erfinder mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, deren Erfindungen nach dem 30. Juni 2012 zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurden,
  • Schulklassen, Schüler-Arbeitsgemeinschaften und einzelne Schülern in verschiedenen Teilnehmerkategorien (Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist hier nicht erforderlich)

Bewertet werden die Bewerbungen nach den Kriterien

  • Innovationspotential der Erfindung
  • Nutzen für die Allgemeinheit
  • Initiative bei der Umsetzung

Bei den Schülerbewerbungen werden die Kriterien

  • Kreativität
  • Teamgeist
  • Nutzen der Erfindung

bewertet.

Preise

Für private Erfinder:

  • 1. Platz: 10.000 EUR
  • 2. Platz: 7.500 EUR
  • 3. Platz: 5.000 EUR

Der Schülerwettbewerb ist in 3 Altersgruppen aufgeteilt (bis Klasse 7, Klasse 8-10 und weiterführende Schulen), in denen jeweils die folgenden Preise verliehen werden:

  • 1. Platz: 2.000 EUR
  • 2. Platz: 1.500 EUR
  • 3. Platz: 1.000 EUR

Ablauf

  • bis 28.2.2015: Bewerbungsphase
  • 30.6.2015: Preisverleihung im Haus der Wirtschaft, Stuttgart

Bewerbungsunterlagen / Weitere Information

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