Innovationsgutschein

Innovationsgutschein Start-up BW

Innovationsgutschein

Der Innovationsgutschein Start-up BW unterstützt junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Gründung) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen, die sich auf die Entwicklung besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen konzentrieren.

Geförderte Projekte

  • für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen, z.B. Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen sowie Studien zur Herstellungstechnik
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, z.B. das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität und Umweltverträglichkeit
  • Materialkosten

Bedingungen

  • Unternehmen/Freiberufler/Existenzgründung in Baden-Württemberg
  • max. 100 Mitarbeitende
  • keine öffentliche Beteiligung zu 25% oder mehr
  • Vorjahresumsatz max. 20 Mio Euro
  • max. zwei Innovationsgutscheine Start-up BW

Zuschüsse

  • Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000€ Zuschuss

Innovationgutscheine

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Aktuelles-Beiträge zum Thema

Jetzt für 2023 vorbereiten - Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen
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Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
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Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Gründungsgutschein des RKW BW
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Auch die geförderte Vorgründungsberatung des RKW Baden-Württemberg für Gründer*innen und Nachfolger*innen wurde zum 1.7.22 neu geordnet.

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