Das oft von unseren Kunden genutzte Förderprogramm "Innovationsgutscheine" für KMU wurde überarbeitet, neue Anträge sind wieder möglich.
Innovationsgutschein BW
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können vom Land eine finanzielle Förderung für wissenschaftliche Arbeiten und Projekte erhalten.
Geförderte Projekte
- für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen, z.B. Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen sowie Studien zur Herstellungstechnik
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder die Produktion sind (z.B. das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität und Umweltverträglichkeit
Bedingungen
- Unternehmen/Freiberufler/Existenzgründung in Baden-Württemberg
- max. 100 Mitarbeitende
- keine öffentliche Beteiligung zu 25% oder mehr
- Vorjahresumsatz max. 20 Mio Euro
- bei erneutem Antrag: Abschluss des vorherigen Vorhabens, max. 1 Innovationsgutschein pro Kalenderjahr
Zuschüsse
- Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 7.500€ Zuschuss