Ab 01.12. wieder Anträge für Innovationsgutscheine möglich
Das oft von unseren Kunden genutzte Förderprogramm "Innovationsgutscheine" für KMU wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg überarbeitet und liegt nun in Verantwortung der L-Bank. Statt fünf Gutscheinlinien gibt es nun nur noch drei Unterprogramme, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt:
Innovationsgutschein BW
max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen
Innovationsgutschein Hightech BW
max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders fortschrittlichen innovativen Produkts, einer Produktionsmethode oder Dienstleistung.
Innovationsgutschein Start-up BW
max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen
Anträge können ab sofort über die L-Bank gestellt werden. Alle Infos unter https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html