Gründungsmythen im Faktencheck

Neue Reihe "Gründungsmythen im Faktencheck"

Einhorn

Bei unserer Arbeit mit Gründerinnen und Gründern begegnen uns viele vorgefasste Meinungen, scheinbare Gewissheiten und Regeln. Diese "Vorurteile" nehmen wir in unserer Reihe "Gründungsmythen im Faktencheck" unter die Lupe.

Die ersten 3 Mythen, die wir bereits gecheckt haben, werden nachfolgend aufgeführt. Weitere folgen auf unsererem Instagram- und Linkedin-Kanal. Gerne können Sie uns auch Vorschläge für Faktenchecks senden.

Mythos 1: 

Eine Geschäftsidee funktioniert nur, wenn man etwas komplett Neues erfindet.

Faktencheck: Nein. Entscheidender als der Innovationsgrad ist der Kundennutzen für eine definierte Zielgruppe, das Alleinstellungsmerkmal oder auch eine Kombination aus Vorteilen. Dazu kommen die Kompetenzen der Gründungsperson (fachlich, organisatorisch, vertrieblich, kaufmännisch) und die passende Vermarktung. 

Mythos 2: 

Als Gründer*in muss man auf jeden Fall 70h/Woche arbeiten und Gründung mit Familie geht gar nicht.

Faktencheck: Nein. Als Gründer*in hat man zweifellos viele Aufgaben. Jedoch zeigen Studien, dass viele bei begrenzter Zeit produktiver arbeiten. Umso mehr, wenn sie für ihre Geschäftsidee brennen. Und dann gibt es ja auch noch die Möglichkeit, Aufgaben an Teammitglieder oder Dienstleister zu delegieren. Viele erfolgreiche Unternehmerinnen (ja, es sind meist Frauen, die keine 70h haben) zeigen, wie es geht.

Mythos 3: 

Das Produkt muss perfekt sein zum Marktlaunch.

Faktencheck: Nein. Wichtig ist ein Proof of Concept für die Geschäftsidee in einer frühen Phase, d.h. ein Check Machbarkeit, Markt, Wirtschaftlichkeit. Danach kann man mit agilen Methoden arbeiten, d.h. die Idee kontinuierlich verfeinern und anpassen. Schnelligkeit vor Perfektion gilt übrigens auch für andere Dinge im Gründungsprozess wie z.B. die Webseite.

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KfW-Award Gründen 2023 . Bewerbung möglich bis 01.07.2023
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Für den "KfW-Award Gründen 2023" können sich Unternehmer*innen mit Sitz in Deutschland aus allen Branchen bewerben, die nach dem 31.12.2017 gegründet bzw. als Nachfolger eine Firma übernommen haben.

CyberOne Hightech Award Baden-Württemberg 2023 . Bewerbungsschluss 26.05.2023
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Beim "CyberOne Hightech Award Baden-Württemberg 2023" werden innovative Geschäftsideen von Start-Ups und mittelständischen Wachstumsunternehmen aus Baden-Württemberg prämiert.

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Förderung der Marken- und Patentanmeldung für KMU wird 2023 fortgesetzt

Um kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz geistigen Eigentums zu unterstützen, werden Gebühren für Marken- und Patentanmeldungen durch den „KMU-Fonds“ teilweise bezuschusst.

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Eine etwas andere Art der "Nachfolge" ist der Kauf von Firmen-Assets aus einer Insolvenz heraus.

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Seit einigen Tagen sind wir ein zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 SGB III und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

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Das Weltethos-Institut (Uni Tübingen) schreibt mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einen Preis für Gründungen und Start-ups aus, die mit ökonomisch tragfähigen Ideen sozial und ökologisch Verantwortung übernehmen.

Wochenend-Seminar für Existenzgründer*innen in Tübingen ausgebucht - nächster Termin am 22./23.4. in Balingen
Wochenend-Seminar für Existenzgründer*innen in Tübingen ausgebucht - nächster Termin am 22./23.4. in Balingen

Unser erstes Gründungs-Wochenende in Tübingen am Wochenende ist bereits ausgebucht, Interessierte an einem solchen Wochenend-Kompaktkurs können sich für einen der folgenden Termine in Balingen (22./23.4.2023) oder Tübingen (1./2.7.2023) anmelden.

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Zum 1.3.2023 wurden die Konditionen der "Digitalisierungsprämie Plus" geändert. Nach wie vor können Antragsteller zwischen einer Darlehens- und einer Zuschussvariante wählen, die Förderquoten und -beträge wurden jedoch reduziert.

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Wie in den Vorjahren wird auch dieses Jahr wieder der Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg ("Dr.-Rudolf-Eberle-Preis") an KMUs aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung mit Sitz in Baden-Württemberg vergeben.

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