Förderung der Marken- und Patentanmeldung für KMU wird 2023 fortgesetzt

Fördermittel

Um kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio € Umsatz oder 43 Mio € Bilanzsumme) mit Sitz in der EU beim Schutz geistigen Eigentums zu unterstützen, setzt das EUIPO („Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“) den KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ auch in 2023 fort und bezuschusst Gebühren für Marken- und Patentanmeldungen.

Das Programm läuft noch bis zum 8. Dezember diesen Jahres, allerdings sind die Mittel begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Förderbereich „Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)“

Auf Antrag werden 90% der Kosten für sog. Vorabdiagnosen erstattet, die im Rahmen von Gesprächen mit Sachverständigen für geistiges Eigentum anfallen.

Diese sog. "IPscans" prüfen Geschäftsideen auf alle Arten von Rechten des geistigen Eigentums (Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Pflanzenschutz, geografische Angaben) sowie auf solche, die nicht eingetragen/nicht eintragungsfähig sind (wie Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Firmennamen, Domänennamen).

Die Obergrenze der Förderung liegt in Deutschland bei 1.350 €.

Förderbereich „Marken und Geschmacksmuster“

Hier werden Gebühren für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern bezuschusst im Umfang von

  • 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf EU-Ebene
  • 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler und regionaler Ebene
  • 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU

Hier liegt die Obergrenze der Förderung bei 1.000 €.

Ablauf

  • Die Förderung ist über die Webseite des KMU-Fonds zu beantragen.
  • Eine Bewilligung ist 2 Monate lang gültig.
  • Die Förderung wird nachträglich ausgezahlt, u.a. gegen Vorlage der Kontoauszüge.

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