Innovation

Überarbeitung des Förderprogramms Innovationsgutscheine

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Das oft von unseren Kunden genutzte Förderprogramm "Innovationsgutscheine" für KMU wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg überarbeitet. Statt fünf Gutscheinlinien gibt es nun nur noch 3 Unterprogramme, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt:

Innovationsgutschein BW

max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.

Innovationsgutschein Hightech BW

max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.

Innovationsgutschein Start-up BW

max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50% für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Durch die Abgabe der Zuständigkeit an die L-Bank können vom 1. August 2023 bis vss. 15. Oktober 2023 keine Neuanträge gestellt werden. Die bislang und bis Ende Juli bewilligten Anträge werden weiterhin im Wirtschaftsministerium bearbeitet.

Aktuelle Infos unter www.innovationsgutscheine.de

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