Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Hinweis: Dieses Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet und kann nicht mehr beantragt werden.

Die "Förderung unternehmerischen Know-Hows" besteht aus einem Zuschuss zu den von einem Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Deutschland ab dem ersten Tag nach Gründung.

Gefördert werden

  • Allgemeine Beratungen (zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung)
  • Spezielle Beratungen (z.B. für Unternehmen, die von Frauen geführt werden; zur Fachkräftegewinnung und –sicherung; zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit oder zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz).

Die maximale Förderung in den alten Bundesländern beläuft sich für Unternehmen in den ersten 2 Jahren nach Gründung auf 50% von maximal EUR 4.000 Beratungshonorar.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können eine 90%ige Förderung auf eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten. Unternehmen, die älter als 2 Jahre sind (sog. Bestandsunternehmen), können aus diesem Programm eine 50%ige Förderung von bis EUR 3.000 erhalten.

Weitere Informationen zum Programm auf der Seite des BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Aktuelles-Beiträge zum Thema

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter

Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Gründungsgutschein des RKW BW
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Gründungsgutschein des RKW BW
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Gründungsgutschein des RKW BW

Auch die geförderte Vorgründungsberatung des RKW Baden-Württemberg für Gründer*innen und Nachfolger*innen wurde zum 1.7.22 neu geordnet.

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM

Seit dem 1.7. diesen Jahres haben sich die Konditionen und Voraussetzungen für einige der Förderprogramme für Gründer*innen geändert. Eines der Programme ist der „Exi-Gründungs-Gutschein“ der BWHM.

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.