Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Beratungsförderung für Jungunternehmer in den ersten 2 Jahren nach Gründung

Hinweis: Dieses Förderprogramm wurde zum 31.12.2022 beendet und kann nicht mehr beantragt werden.

Die "Förderung unternehmerischen Know-Hows" besteht aus einem Zuschuss zu den von einem Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Deutschland ab dem ersten Tag nach Gründung.

Gefördert werden

  • Allgemeine Beratungen (zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung)
  • Spezielle Beratungen (z.B. für Unternehmen, die von Frauen geführt werden; zur Fachkräftegewinnung und –sicherung; zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit oder zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz).

Die maximale Förderung in den alten Bundesländern beläuft sich für Unternehmen in den ersten 2 Jahren nach Gründung auf 50% von maximal EUR 4.000 Beratungshonorar.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können eine 90%ige Förderung auf eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten. Unternehmen, die älter als 2 Jahre sind (sog. Bestandsunternehmen), können aus diesem Programm eine 50%ige Förderung von bis EUR 3.000 erhalten.

Weitere Informationen zum Programm auf der Seite des BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

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