Die "Förderung unternehmerischen Know-Hows" besteht aus einem Zuschuss zu den von einem Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Deutschland ab dem ersten Tag nach Gründung.
Gefördert werden
- Allgemeine Beratungen (zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung)
- Spezielle Beratungen (z.B. für Unternehmen, die von Frauen geführt werden; zur Fachkräftegewinnung und –sicherung; zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit oder zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz).
Die maximale Förderung für sog. "Bestandsunternehmen", die älter als 2 Jahre sind, auf 50% von maximal EUR 3.000 Beratungshonorar.
Jungunternehmer(-innen) in den ersten 2 Jahren nach Gründung können hier ebenfalls eine 50%ige Förderung erhalten, allerdings auf eine höhere Obergrenze von EUR 4.000. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können eine 90%ige Förderung auf eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst seit 2016 mehrere bislang separat geführten Programme der KfW („Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch") und der BaFa („Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung") zusammen.