Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Seit 01.01.20 gelten für sog. "Kleinunternehmer" neue Regelungen. Doch für wen macht die Einstufung überhaupt Sinn?

Die Fakten (siehe auch §19 USt-Gesetz):

Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder auch GbR, UGs (haftungsbeschränkt) und andere Rechtsformen, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz (brutto) von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften. Für die Folgejahre gilt: Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Bei der Umsatzgrenze von 50.000 Euro kommt es immer auf die Prognose an, die zu Beginn des Jahres erstellt wird. Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, selbst wenn der tatsächliche Umsatz später davon abweicht. Wenn man im Laufe des Jahres feststellt, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten wird, muss man mit Beginn des kommenden Jahres in Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.

Für Gründer gilt, dass man die voraussichtlichen Umsätze im ersten Jahr bei einer unterjährigen Gründung auf 12 Monate hochrechnen muss.

Mögliche Vorteile als "Kleinunternehmer":

  • Es muss keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht werden. Die Administration ist also etwas einfacher.
  • Ihr Preis ist der Endpreis für den Kunden, es muss keine Umsatzsteuer "draufgeschlagen" werden. Dies ist insbesondere für Privatkunden relevant, die die Umsatzsteuer nicht verrechnen dürfen. Sie profitieren von niedrigeren Preisen.
  • Es darf eine "einfache Buchführung" gemacht werden, wenn man nicht als Kaufmann gilt, nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte nicht überschreitet (Umsätze: 600.000 Euro; Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 60.000 Euro).
  • Kleinunternehmer, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung EÜR zu ermitteln.

Mögliche Nachteile in der Kleinunternehmerregelung:

  • Wer keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen und diese mit der Umsatzsteuer verrechnen. Für Investitionen und laufende Ausgaben muss also immer der Bruttobetrag bezahlt werden. Haben Sie hohe Investitionen und viele Ausgaben, könnte der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also Sinn machen.
  • Für Geschäftskunden können die Leistungen teurer werden, wenn keine in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und somit keine Vorsteuer verbucht werden kann.
  • Dienstleister, die die "Kleinunternehmerregelung" ausweisen, können als weniger kompetent wahrgenommen werden, da sie offensichtlich niedrige Umsätze haben. Dies kann insbesondere für Geschäftskunden eine negativere Wahrnehmung begünstigen.

Zur abschließenden Bewertung empfiehlt sich die Klärung mit einem Steuerberater.

 

Vorgehensweise

Alle angehenden Unternehmer erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei Punkt 7.3 des Fragebogens kann angekreuzt werden, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet. In letzterem Fall sind Sie an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden und müssen als Gründer in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich, später vierteljährlich, eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und entsprechend auch die Umsatzsteuer abführen.
Jederzeit möglich ist hingegen der Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt.

Haben Sie Fragen zu Terminen, Förderprogrammen oder unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

Gründungs-Seminar am Wochenende 12./13.11.22 in Tübingen
Gründungs-Seminar am Wochenende 12./13.11.22 in Tübingen

Das letzte Gründungsseminar im Jahr 2022 findet am 12./13. November 2022 in Tübingen statt.

Frauenwirtschaftstage BW 2022
Elevator Pitch Workshop, Female Founders Night und Podiumsdiskussion - Frauenwirtschaftstage 2022 in Reutlingen

Am Donnerstag starten die Frauenwirtschaftstage 2022 in Reutlingen mit dem Praxisworkshop „In 3 Minuten für Ihre Idee begeistern“ für Gründerinnen & Unternehmerinnen.

BW-Löwe
Technologieoffener Förderaufruf im Programm „Invest BW“

Seit 21.9. läuft der 4. Aufruf im Förderprogramm „Invest BW“, eine Antragstellung ist bis 02. Dezember 2022 um 15 Uhr möglich.

Seminar
Existenzgründungs-Seminar am Wochenende 15./16.10.22

Das nächste Existenzgründungsseminar in Kooperation mit der Stadt Balingen/BL Start findet am 15./16.10.22 in Balingen statt.

Frauenwirtschaftstage BW 2022
Programm zu den Frauenwirtschaftstagen in Reutlingen vom 19.-22.10.22

Vom 19.-22.10.22 finden die landesweiten Frauenwirtschaftstage statt. Auch in Reutlingen gibt es ein spannendes Programm im Innoport Reutlingen.

Innogutschein
Bis zu 20.000 Euro Zuschuss durch Innovationsgutschein

Das baden-württembergische Programm "Innovationsgutscheine" unterstützt KMU bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.

Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022
Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022

Als Teil der Initiative „Handwerk 2025“ können Handwerksbetriebe noch bis Ende des Jahres 2022 vergünstige Beratungen über das Programm „Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022“ abrufen.

Jetzt für 2023 vorbereiten - Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen
Jetzt für 2023 vorbereiten - Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen

Um das eigene Unternehmen mit Hilfe externer Unterstützung für die kommenden Jahre neu und besser aufzustellen, steht noch bis Ende des Jahres das „Coaching-Programm zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen“ bereit.

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter

Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.