Förderprogramm "Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen" neu ausgeschrieben

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat das Programm "Junge Innovatoren" erneut ausgeschrieben. Mit dem Programm unterstützt das Land Baden-Württemberg die Vorbereitung von Ausgründungen aus baden-württembergischen Hochschulen und staatlichen Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden Gründungsvorhaben junger wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um sich zur Herstellung und zum Vertrieb von innovativen Produkten oder Verfahren selbständig zu machen.

Je Gründungsvorhaben können bis zu 3 Gründer gefördert werden, die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von

  • bis zu einer halben Vergütung der Vergütungsgruppe TV-L E13 für die Dauer von längstens zwei (in besonderen Fällen drei) Jahren für den Personalaufwand von Existenzgründern
  • bis zu 20.000 EUR für Sach-/Investitionsausgaben
  • bis zu 5.000 EUR pro Existenzgründung für Coaching-Kosten

sowie der Möglichkeit zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Anträge können bis zum 15. Oktober 2018 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des Programms:

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Feierabend-Sprechstunde für Gründer am 02.09.14, 18 Uhr

Sie planen sich selbständig zu machen oder haben eine Geschäftsidee, die Sie nebenbei verfolgen wollen?

Bei unseren Gründer-Experten können Sie sich unverbindlich telefonisch informieren.

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