Seit einigen Tagen sind wir ein zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 SGB III und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).
Krisenberatung Energiekostenentlastung des Landes Baden-Württemberg
Kleine und mittlere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekostenbelastung betroffen sind, können eine bis zu 4-tägige kostenfreie Krisenberatung abrufen (lediglich die Mehrwertsteuer ist zu tragen).
Die Krisenberatung unterstützt die Unternehmen beispielsweise bei diesen Aufgaben:
- Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
- Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
- Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
- Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden
- Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus
- Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung
Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt für Industrie und Dienstleistungsunternehmen über das RKW Baden-Württemberg (www.rkw-bw.de), für Handwerksbetriebe über die BWHM (www.bwhm-beratung.de).
Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten einer Antragstellung und Untertützung für Ihr Unternehmen an, wir sind bei beiden Institutionen im Beraterpool gelistet.