Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.
Krisenberatung Energiekostenentlastung des Landes Baden-Württemberg
Hinweis: Das Programm lief zum 30.06.23 aus. Evtl. soll es eine Neuauflage geben.
Kleine und mittlere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekostenbelastung betroffen sind, können eine bis zu 4-tägige kostenfreie Krisenberatung abrufen (lediglich die Mehrwertsteuer ist zu tragen).
Die Krisenberatung unterstützt die Unternehmen beispielsweise bei diesen Aufgaben:
- Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
- Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
- Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
- Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden
- Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus
- Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung
Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt für Industrie und Dienstleistungsunternehmen über das RKW Baden-Württemberg (www.rkw-bw.de), für Handwerksbetriebe über die BWHM (www.bwhm-beratung.de).
Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten einer Antragstellung und Untertützung für Ihr Unternehmen an, wir sind bei beiden Institutionen im Beraterpool gelistet.