Neues Förderprogramm "Krisenberatung Energiekostenentlastung"

Neues Förderprogramm "Krisenberatung Energiekostenentlastung"

Zum 1.12. hat die Landesregierung Baden-Württemberg ein neues Programm der Beratungsförderung aufgelegt, um kleinen und mittleren Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekostenbelastung entgegenzuwirken.

Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der Energiekostenbelastung betroffen sind, können eine bis zu 4-tägige kostenfreie Beratung beantragen (lediglich die Mehrwertsteuer ist zu tragen).

Die Krisenberatung unterstützt die Unternehmen beispielsweise bei diesen Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
  • Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
  • Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden
  • Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus
  • Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung

Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt für Industrie und Dienstleistungsunternehmen über das RKW Baden-Württemberg (www.rkw-bw.de), für Handwerksbetriebe über die BWHM (www.bwhm-beratung.de).

Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten einer Antragstellung und Untertützung für Ihr Unternehmen an, wir sind bei beiden Institutionen im Beraterpool gelistet.

Das Programm ist befristet bis zum 30.6.2023.

Krisenberatung Energiekostenentlastung des Landes Baden-Württemberg

Krisenberatung Energiekostenentlastung des Landes Baden-Württemberg

Kleine und mittlere Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der Energiekostenbelastung betroffen sind, können eine bis zu 4-tägige kostenfreie Krisenberatung abrufen (derzeit nicht abrufbar).

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