Fortsetzung des Gründercoaching Deutschland zu geänderten Konditionen ab 1. Mai 2015

Nachdem das ursprünglich bereits in 2013 ausgelaufene Förderprogramm des „Gründercoaching Deutschland“ mehrmals nahezu unverändert verlängert wurde, hat die KfW in einer Mitteilung vom 1.4. die neu ab nächsten Monat geltenden Konditionen bekannt gegeben.

Neu ist u.a., dass neben gewerblichen und freiberuflichen Gründern nun auch gemeinnützige „Social Entrepreneure“ antragsberechtigt sind und Antragsteller nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein dürfen (bislang konnte das Gründercoaching in den ersten 5 Jahren nach Gründung des Unternehmens abgerufen werden).

Als Förderung erhalten Gründer(-innen) in den ersten beiden Jahren nach Gründung nunmehr einen Zuschuss in Höhe von 50% auf Beratungshonorare bis zur Obergrenze von EUR 4.000 zzgl. MWSt., d.h. eine Förderung im Umfang von bis zu EUR 2.000 (bislang lag die Obergrenze bei 50% von EUR 6.000, die nach unserer Erfahrung jedoch ohnehin nur in Ausnahmefällen abgerufen werden musste).

Nach wie vor kann das Gründercoaching erst nach der Unternehmensgründung beantragt werden - ob die Selbständigkeit dabei im Vollerwerb oder aber dauerhaft als Nebenerwerbs-Selbständigkeit betrieben werden soll, spielt künftig jedoch keine Rolle mehr.

Aufgaben, bei denen wir Jungunternehmer im Rahmen des Gründercoachings unterstützen können (hierzu zählen auch Nachfolger), sind beispielsweise

  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Bankgesprächen (Wachstums- oder Erweiterungsfinanzierung)
  • Ausarbeitung oder Konkretisierung des Marketingkonzepts
  • Optimierung, Überarbeitung und Feinjustierung des Businessplans sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen aus den Erfahrungen der ersten Monate der Selbständigkeit

Unternehmensberater, die für das Gründercoaching Deutschland zugelassen sind, sind in der Beraterbörse der KfW gelistet. Unsere Berater-Profile finden Sie hier:

Pressemitteilung der KfW zur Fortsetzung des Gründercoachings

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