Nachfolgeprogramm des KfW-Gründercoaching

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant die neue Richtlinie Gründercoaching Deutschland (GCD) für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds bis 2020 voraussichtlich zum 01.05.2015 in Kraft treten zu lassen. Für die Zwischenzeit bis 30.04.2015 hat das BMWi die geltende GCD-Richtlinie aus der Förderperiode 2007 bis 2013 nochmals bis zum 30.04.2015 verlängert.

Das neue Programm wird Gründerinnen und Gründern in den ersten zwei Jahren nach der Gründung offen stehen (bisher waren es 5 Jahre). Für junge Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Beratungsförderprodukt anbieten. Über die genaue Programmausgestaltung soll noch informiert werden.

Beim aktuell geltenden Programm erhalten Existenzgründer und junge Unternehmer (hierzu zählen übrigens auch Unternehmens-Nachfolger) einen Zuschuss in Höhe von 50% auf professionelle externe Beratung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Beratungsinhalte bei diesem Programm sind beispielsweise

  • die Optimierung des Businessplans
  • Vorbereitung der Bankgespräche bei Finanzierungsbedarf
  • Unterstützung bei der Erstellung des Marketing- und Vertriebskonzepts
  • Überarbeitung und Konkretisierung der vorhandenen Konzepte
  • regelmäßiges Coaching am Anfang der Selbständigkeit

Abgerufen werden kann das Programm ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Beratern, die in der KfW-Beraterbörse für das Programm Gründercoaching zugelassen sind. Unsere Beraterprofile finden Sie hier:

Der Zuschuss beläuft sich auf 50% des Beratungshonorars von maximal EUR 6.000 zzgl. MWSt.

Der Beratungszeitraum ist bislang auf 6 Monate nach Zusagedatum beschränkt, d.h. Coachingleistungen im Rahmen des alten Programms können bis spätestens Ende Oktober 2015 abgerufen werden.

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