Die Konditionen der Digitalisierungsprämie Plus des Landes Baden-Württemberg haben sich geändert: Die Fördersätze wurden sowohl in der Zuschuss- als auch in der Darlehensvariante reduziert.
Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Das Programm zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben in Baden Württemberg „Invest BW“ ist das größte branchenoffene Innovations- und Investitionsförderprogramm in Baden-Württemberg.
In dem Programm werden in unregelmäßigen Abständen Förderaufrufe veröffentlicht, im aktuell laufenden Aufruf steht ein Budget von 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden „Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.“
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen aus Gewerbe oder freien Berufen (sog. Einzelvorhaben); oder
- Verbundvorhaben (Unternehmen aus Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen aus Baden-Württemberg)
Förderhöhe
Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro
- bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw.
- bis 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben)
gewährt werden.
Förderquoten
- Kleine Unternehmen (< 10 Mio Umsatz und < 50 Mitarbeiter): 45% der förderfähigen Ausgaben
- Mittlere Unternehmen (< 50 Mio Umsatz oder < 43 Bilanzsumme und <250 Mitarbeiter): 35% der förderfähigen Ausgaben
- Großunternehmen bis 3.000 MA: 25% der förderfähigen Ausgaben
- Großunternehmen ab 3.000 MA: 15% der förderfähigen Ausgaben
- Bei Verbundvorhaben können die Kosten der Forschungseinrichtungen mit 100% berücksichtigt werden.
Förderfähig im Rahmen des Programms sind
- Personalausgaben
- Fremdleistungen
- zuzüglich einem Gemeinausgabenzuschlag zur Deckung administrativer Kosten.
- Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen auch Material-/Sachausgaben und Reiseausgaben förderfähig.
Kriterien
Förderkriterien, nach denen Förderanträge beurteilt werden, sind
- Innovationshöhe
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Anreizeffekt
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
- Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten