Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Das Programm zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben in Baden Württemberg „Invest BW“ ist das größte branchenoffene Innovations- und Investitionsförderprogramm in Baden-Württemberg.

In dem Programm werden in unregelmäßigen Abständen Förderaufrufe veröffentlicht, im aktuell laufenden Aufruf steht ein Budget von 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden „Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (sog. Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen aus Gewerbe oder freien Berufen (sog. Einzelvorhaben); oder
  • Verbundvorhaben (Unternehmen aus Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen aus Baden-Württemberg)

Förderhöhe

Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro

  • bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw.
  • bis 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben)

gewährt werden.

Förderquoten

  • Kleine Unternehmen (< 10 Mio Umsatz und < 50 Mitarbeiter): 45% der förderfähigen Ausgaben
  • Mittlere Unternehmen (< 50 Mio Umsatz oder < 43 Bilanzsumme und <250 Mitarbeiter): 35% der förderfähigen Ausgaben
  • Großunternehmen bis 3.000 MA: 25% der förderfähigen Ausgaben
  • Großunternehmen ab 3.000 MA: 15% der förderfähigen Ausgaben
  • Bei Verbundvorhaben können die Kosten der Forschungseinrichtungen mit 100% berücksichtigt werden.

Förderfähig im Rahmen des Programms sind

  • Personalausgaben
  • Fremdleistungen
  • zuzüglich einem Gemeinausgabenzuschlag zur Deckung administrativer Kosten.
  • Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen auch Material-/Sachausgaben und Reiseausgaben förderfähig.

Kriterien

Förderkriterien, nach denen Förderanträge beurteilt werden, sind

  • Innovationshöhe
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Anreizeffekt
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
  • Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten

Weitere Informationen

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