Beim Crowdfunding unterstützt eine Vielzahl an Menschen – die Crowd – ein Projekt finanziell und ermöglicht dadurch die Realisierung. Für welche Projekte / Startups eignet sich Crowdfunding?
Wie funktioniert eigentlich ... ein Förderdarlehen? Teil I - Ablauf
Für die Finanzierung von Gründungen oder Vorhaben von KMUs, gibt es eine staatliche Unterstützung in Form der sog. „Förderkredite“: Darlehen zu besonderen Konditionen, die es Banken etwas leichter machen, Kredite an Gründer herauszugeben.
Förderprogramme, die bundesweit abgerufen werden können, werden von der KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) vergeben; bei Vorhaben in Baden-Württemberg kommen hier Kredite der L-Bank („Landeskreditbank Baden-Württemberg“) in Frage:
Der Ablauf für die Beantragung dieser Förderdarlehen sieht üblicherweise wie folgt aus:
- Der Kreditnehmer stellt den Antrag bei seiner „Hausbank“ (Volksbank, Sparkasse, andere Kreditinstitute). Diese „Hausbank“ muss nicht zwingend die bisherige Bank sein, bei der man sein (Geschäfts-)Konto führt. Die Hausbank-Funktion kann jede beliebige Bank übernehmen - wenngleich in der Regel die Chancen auf Kreditgewährung bei der bisherigen Hausbank tendenziell besser sind und deswegen die Bank vor Ort auch meistens der erste Ansprechpartner ist.
- Die Hausbank prüft den Kreditantrag, in aller Regel anhand des Businessplans und weiterer Unterlagen wie Selbstauskunft, Vermögensaufstellung usw.
- Falls die Hausbank vor Ort den beantragten Kredit gewähren möchte, leitet sie den Antrag beispielsweise an die L-Bank weiter. Falls diese ebenfalls zustimmt, bekommt die Bank vor Ort die Kreditsumme von der L-Bank refinanziert und kann diese an das Unternehmen in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen.
- Der markanteste Unterschied zu einem „normalen“ Darlehen liegt darin, dass diese Förderdarlehen (z.B. das Programm der L-Bank „Startfinanzierung 80“) mit einer – in diesem Fall 80%igen – Bürgschaft als Sicherheit für die Hausbank ausgestattet werden. Sprich: wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, muss die Hausbank im Insolvenzfall „nur“ 20% der Kreditsumme abschreiben, das restliche Risiko von 80% übernimmt in diesem Fall das Förderinstitut (bzw. die Bürgschaftsbank) – letzten Endes also der Steuerzahler.
Somit hat die Bank ein wesentlich niedrigeres Risiko und tut sich etwas leichter, den Kredit zu vergeben.
Durch den Risikoanteil von 20%, der bei der Hausbank verbleibt, wird diese dazu gezwungen, trotz staatlicher Sicherheit das Vorhaben auf „Herz und Nieren“ zu prüfen (20% von 100.000 Euro sind immer noch 20.000 Euro, die im Falle eines Falles abzuschreiben wären).