Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, können vom Land eine finanzielle Förderung für innovative Vorhaben erhalten.
Zeigt her Eure Füße - automatisierter 3D-Druck für Schuheinlagen
"Ich habe den ersten Innovationsgutschein bewilligt bekommen und den Darlehensvertrag unterschrieben".
"Jetzt hat es sogar mit dem Innovationsgutschein Typ B geklappt - gestern kam Post vom Ministerium."
Die Bank forderte vom Orthopädie-Schuhmacher und Gesundheitsmanager einen ausführlichen Businessplan, als dieser um Finanzierung seines Innovationsvorhabens bat. So kam der Unternehmer zu uns, um seine Idee des automatisierten 3D-Drucks von Schuheinlagen aufzuarbeiten.
Ausarbeitung der innovativen Idee
Im Rahmen einer RKW Kurzberatung strukturierten wir sein Vorhaben, fanden Alleinstellungsmerkmale, prüften Markt und Wettbewerb und halfen ihm, das neue Produkt in sein bestehendes Portfolio einzuordnen. Alles wurde schriftlich im Businessplan festgehalten.
Danach ging es an den Finanzteil. Für die Investitionsplanung wurden Angebote eingeholt und Alternativen recherchiert. Umsätze wurden diskutiert und geplant und den laufenden Kosten in der Rentabilitätsvorschau gegenübergestellt. Bis am Schluss auch die Liquiditätsplanung fertig war und der Kreditbedarf somit fest stand.
Kooperationsberatung
Eine große Frage war auch, mit wem die Innovation realisiert und wie die Kooperationspartner an der neuen Geschäftsidee beteiligt werden könnten. Hierfür konnten weitere Fördermittel aus der RKW Kooperationsberatung genutzt werden.
Innovationsgutschein A und B Hightech
Zusätzlich zum Innovationsgutschein A für die Marktrecherche und Machbarkeitsstudie wurden Mittel aus dem Innovationsgutschein B Hightech beantragt. Für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines innovativen Vorhabens werden hier 50% Zuschuss bis max. 20.000 Euro gewährt.