Zulassung als Träger für AVGS-Maßnahmen

AVGS Gründungscoaching in Reutlingen

Zulassung als Träger für AVGS-Maßnahmen

Seit einigen Tagen sind wir ein zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 SGB III und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Damit können wir nun auch Gutscheine aus dem Programm der "Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine" der Agentur für Arbeit und der Jobcenter annehmen.

Heranführung an eine selbständige Tätigkeit

Inhaltlich werden wir zunächst ausschließlich Coachings aus dem Bereich des §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III  "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" anbieten.

Unsere erste Maßnahme ist bereits auch im Kursnet der Agentur für Arbeit veröffentlicht und kann mit entsprechenden AVGS-Gutscheinen im Umfang von 34 UEs abgerufen werden:

  • Erfolgreiche Gründung - gut vorbereitet auf dem Weg zum eigenen Unternehmen
  • 34 Unterrichtseinheiten
  • Themen: Geschäftsidee, Markt, Wettbewerb, Organisation, Rechtsform, Rentabilitäts- und Liquiditätsprognosen usw.
  • Durchführung: Online
  • Link zur Maßnahme in Kursnet

Mehr Informationen zu dieser Maßnahmen finden Sie auch in unserem Flyer.

Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht bei Interesse an der Maßnahme, um den Weg zum eigenen Unternehmen gut vorbereitet zu starten.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

Gründungscoaching im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)

Sie sind arbeitslos und wollen sich selbständig machen?

Haben Sie Fragen zu Terminen, Förderprogrammen oder unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

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