Neuordnung der Digitalisierungsprämie ab 1.3.2023

Neuordnung der Digitalisierungsprämie ab 1.3.2023

Neuordnung der Digitalisierungsprämie ab 1.3.2023

Zum 1.3.2023 wurden die Konditionen der "Digitalisierungsprämie Plus" geändert.

Nach wie vor können Antragsteller zwischen einer Darlehens- und einer Zuschussvariante wählen, die Förderquoten und -beträge wurden jedoch reduziert. Unterstützt werden nun Vorhaben mit einem Volumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro. Die Fördersätze sind abhängig von der Variante und dem Projektvolumen:

Die aktuellen Förderkonditionen sehen

  • in der Zuschuss-Variante einen Zuschuss von 35 Prozent (maximal aber 4.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 5.000 Euro bis 25.000 Euro, und
  • in der Darlehensvariante einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 25.000 bis zu 100.000 Euro

vor.

Details zum Programm: https://www.wirtschaft-digital-bw.de/foerderprogramme/digitalisierungspraemie-plus

Die Antragstellung erfolgt bei der Zuschussvariante direkt über die L-Bank, Anträge auf die Darlehensvariante sind über die Hausbank einzureichen.

Digitalisierungsprämie Plus

Digitalisierungsprämie Plus

Die Digitalisierungsprämie plus als Nachfolger der Digitalisierungsprämie fördert Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in KMU.

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Das oft von unseren Kunden genutzte Förderprogramm "Innovationsgutscheine" für KMU wurde überarbeitet, neue Anträge sind wieder möglich.

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