Das oft von unseren Kunden genutzte Förderprogramm "Innovationsgutscheine" für KMU wurde überarbeitet, neue Anträge sind wieder möglich.
Verbesserte Konditionen der Digitalisierungsprämie für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Die Konditionen der "Digitalisierungsprämie Plus" wurden für Kleinstunternehmen und Soloselbständige verbessert; die Antragstellung ist nun schon ab einem Investitionsvolumen von 5.000 Euro möglich.
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
Die aktuellen Förderkonditionen sehen
- einen Zuschuss von 40 Prozent (maximal 4.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 5.000 Euro bis 40.000 Euro, und
- einen Zuschuss von 10 Prozent (maximal 10.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 100.000 Euro
vor.
Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware sind grundsätzlich nicht förderfähig, es sei denn, die "besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen" kann bei Antragstellung gut begründet werden (siehe die FAQ auf der Seite des Programms).
Die Digitalisierungsprämie plus als Nachfolger der Digitalisierungsprämie fördert Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in KMU.