Krankenversicherungs-Mindestbeitrag für Selbständige sinkt
Laut einem Beschluss des Bundestags können Selbstständige mit geringem Einkommen künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.
Dies kann vor allem für Existenzgründer interessant sein, die in der Aufbauphase (naturgemäß) noch niedrige Einkommen erwirtschaften.
Mehr Informationen dazu finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beschaeftigte-ab-2019-entlastet-1141468