Für KMU bis 50 Mitarbeiter gibt es ein neues Förderprogramm zur Unternehmensentwicklung in Baden-Württemberg: Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung.
Coaching-Programm des Landes Baden-Württemberg für KMU
Hinweis: das Programm ist derzeit nicht mehr beantragbar, ein ähnliches Programm ist das Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen.
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Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (weniger als 250 Beschäftigte, Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit Vorjahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro).
Das Coaching ist möglich in den Schwerpunktthemen:
- Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen/Veränderungsprozesse (bspw. die Erschließung innovativer Produkte, Dienstleistungen bzw. Prozesse sowie den Aufbau eines betrieblichen Innovationsmanagements, d.h. die systematische Generierung neuer Ideen bis hin zur Koordination der Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren oder der Ausbau einer wettbewerbsfähigen Marktpositionierung zur Erschließung von Marktchancen und zur Ausweitung oder Spezialisierung der Geschäftstätigkeit),
- klimafreundliche Geschäftstätigkeit und klimafreundliche Technologien (u.a. Elektromobilität, erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Leichtbau/Ressourcen- und Materialeffizienz),
- Unternehmensübergaben (Planung des Übergabeprozesses, z.B. Analyse der Ausgangssituation, Erörterung der Übergabealternativen, Grobbewertung des Unternehmens, Entwicklung eines konkreten Übergabekonzepts, bis hin zur Begleitung der Umsetzung),
- gelingende Ausbildung (Ausbildungsstrukturen/Ausbildungsabläufe, individuelle Ausbildungsverhältnisse),
- Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen (u.a. Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender Geschäftsfelder, Erschließung neuer Zielgruppen für Klein-Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten)
Coaching-Umfang pro Jahr: max. 15 Tage
Durch die Förderung reduzieren sich die Beratungskosten um 400 Euro/Tag, d.h. der Landeszuschuss beläuft sich auf maximal 6.000 Euro p.a.