Neuordnung der Bafa-Beratungsförderung ab 2023
Mit Start des Jahres 2023 wurde die Förderrichtlinie für die von der BAFA bezuschussten Unternehmensberatungen aktualisiert.
Die bislang separaten Programmvarianten für
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und
- Jungunternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung)
mit Fördersätzen von bis zu 90% wurden eingestellt, ab 2023 gibt es nur noch ein Programm für alle antragsberechtigten KMU.
Gefördert werden Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung mit einem Zuschuss von 50% der Beratungshonorare, maximal 1.750€ je Antrag.
Das Programm kann von jedem zuschussberechtigen KMU zweimal pro Jahr abgerufen werden, höchstens jedoch 5x im Zeitraum 2023 bis 2026.
Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeiten einer Antragstellung und Untertützung für Ihr Unternehmen an, wir sind bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Beratungsunternehmen gelistet.
Zuschuss in Höhe von 50% auf Beratungshonorare zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.