Förderprogramm "Junge Innovatoren - Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen" . Anträge möglich bis 20.7.2015

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg haben im Mai 2015 das Programm "Junge Innovatoren" erneut aufgelegt (28. Tranche). Mit dem Programm unterstützt das Land Baden-Württemberg die Vorbereitung von Ausgründungen aus baden-württembergischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden Gründungsvorhaben junger wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, um sich zur Herstellung und zum Vertrieb von innovativen Produkten oder Verfahren selbständig zu machen.

Förderwürdig sind laut Richtlinie des Förderprogramms nur Unternehmensgründungen, bei denen es um Produkte und Verfahren geht, die auf Erfindungen von Existenzgründern und -gründerinnen, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen.

Je Gründungsvorhaben können bis zu 3 Gründer gefördert werden, die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von

  • bis zu einer halben Vergütung der Vergütungsgruppe TV-L E12 bzw. E13 für die Dauer von längstens zwei (in besonderen Fällen drei) Jahren für den Personalaufwand von Existenzgründern
  • bis zu 20.000 EUR für Sach-/Investitionsausgaben
  • bis zu 5.500 EUR pro Existenzgründung für Coaching-Kosten

sowie der Möglichkeit zur Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Als Förderbeginn wird für die aktuell ausgeschriebene 28. Tranche des Programms der 1. Januar 2016 angestrebt, Anträge können bis zum 20. Juli 2015 eingereicht werden.

Detaillierte Informationen und Förderbedingungen finden Sie auf der Webseite des Programms:

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