Kleinunternehmerregelung - ja oder nein?

Die Fakten (siehe auch §19 USt-Gesetz):

Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer bzw. Freiberufler oder auch GbR, UGs (haftungsbeschränkt) und andere Rechtsformen, die im Jahr der Gründung voraussichtlich einen Gesamtumsatz (brutto) von nicht mehr als 22.000 Euro erwirtschaften. Für die Folgejahre gilt: Kleinunternehmen dürfen jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen.

Bei der Umsatzgrenze von 50.000 Euro kommt es immer auf die Prognose an, die zu Beginn des Jahres erstellt wird. Liegt die Prognose unter 50.000 Euro, gilt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr, selbst wenn der tatsächliche Umsatz später davon abweicht. Wenn man im Laufe des Jahres feststellt, dass die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten wird, muss man mit Beginn des kommenden Jahres in Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abführen.

Für Gründer gilt, dass man die voraussichtlichen Umsätze im ersten Jahr bei einer unterjährigen Gründung auf 12 Monate hochrechnen muss.

Mögliche Vorteile als "Kleinunternehmer":

  • Es muss keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht werden. Die Administration ist also etwas einfacher.
  • Ihr Preis ist der Endpreis für den Kunden, es muss keine Umsatzsteuer "draufgeschlagen" werden. Dies ist insbesondere für Privatkunden relevant, die die Umsatzsteuer nicht verrechnen dürfen. Sie profitieren von niedrigeren Preisen.
  • Es darf eine "einfache Buchführung" gemacht werden, wenn man nicht als Kaufmann gilt, nicht im Handelsregister eingetragen ist und die Grenzen für Umsätze, Gewinne und so genannten Wirtschaftswerte nicht überschreitet (Umsätze: 600.000 Euro; Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 60.000 Euro).
  • Kleinunternehmer, die die oben genannten Grenzen nicht überschreiten, brauchen ihren Gewinn nur durch eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung EÜR zu ermitteln.

Mögliche Nachteile in der Kleinunternehmerregelung:

  • Wer keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen und diese mit der Umsatzsteuer verrechnen. Für Investitionen und laufende Ausgaben muss also immer der Bruttobetrag bezahlt werden. Haben Sie hohe Investitionen und viele Ausgaben, könnte der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung also Sinn machen.
  • Für Geschäftskunden können die Leistungen teurer werden, wenn keine in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und somit keine Vorsteuer verbucht werden kann.
  • Dienstleister, die die "Kleinunternehmerregelung" ausweisen, können als weniger kompetent wahrgenommen werden, da sie offensichtlich niedrige Umsätze haben. Dies kann insbesondere für Geschäftskunden eine negativere Wahrnehmung begünstigen.

Zur abschließenden Bewertung empfiehlt sich die Klärung mit einem Steuerberater.

 

Vorgehensweise

Alle angehenden Unternehmer erhalten vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei Punkt 7.3 des Fragebogens kann angekreuzt werden, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet. In letzterem Fall sind Sie an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden und müssen als Gründer in den ersten zwei Kalenderjahren monatlich, später vierteljährlich, eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und entsprechend auch die Umsatzsteuer abführen.
Jederzeit möglich ist hingegen der Wechsel von der Kleinunternehmerregel zur Regelbesteuerung. Ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt.

Haben Sie Fragen zu Terminen, Förderprogrammen oder unseren Leistungen?

Rufen Sie uns an unter 07121 / 798060-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie gern zurück.

FAQ Crowdfunding

Beim Crowdfunding unterstützt eine Vielzahl an Menschen – die Crowd – ein Projekt finanziell und ermöglicht dadurch die Realisierung. Für welche Projekte / Startups eignet sich Crowdfunding?

FAQ Marketing

Mein Produkt ist so toll - das braucht jeder. Warum sollte ich mich trotzdem mit der Zielgruppe beschäftigen?

FAQ Businessplan

Wer braucht eigentlich einen Businessplan und wie lange muss der sein?

FAQ Finanzierung

Wie funktioniert das mit den Förderdarlehen? Wie lange dauert es, bis ich das Geld ausgeben und Lieferanten bezahlen kann?

FAQ Organisatorisches

Soll ich mich alleine oder mit jemand anderem zusammen selbständig mache? Und wo muss ich denn hingehen, wenn ich jetzt endlich loslegen will?

FAQ Gründung

Gibt es für meine Gründung auch Fördermittel? Und wozu brauch ich ein Logo und eine Webseite?

FAQ Nachfolge-Finanzierung

Auszüge aus dem Seminar "12 Empfehlungen für eine erfolgreiche Nachfolge-Finanzierung"

FAQ Förderdarlehen

Wie komme ich als Gründer an Förderkredite ran, wie z.B. das Starthilfe-Darlehen der L-Bank oder das Startgeld der KfW?

FAQ Fördermittel
FAQ Fördermittel

Gibt es auch Förderungen für Gründer? Wenn ja, welche?

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.