Neue Konditionen der BaFa-Beratungsförderung ab 2016
Wie bereits vor einigen Monaten angekündigt, wurden die früheren Programme des KfW-Gründercoachings, der BaFa-Beratungsförderung und weitere Förderprogramme ab 2016 neu zusammengefasst.
Die sog. "Förderung unternehmerischen Know-Hows" besteht aus einem Zuschuss zu den von einem Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Deutschland ab dem ersten Tag nach Gründung.
Unterschieden wird in
- "Jungunternehmen“ (Unternehmen, die maximal 2 Jahre aktiv sind)
- "Bestandsunternehmen“ (Unternehmen, die älter als 2 Jahres sind), sowie
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Alter des Unternehmens
Gefördert werden
- Allgemeine Beratungen (zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung)
- Spezielle Beratungen (z.B. für Unternehmen, die von Frauen geführt werden; zur Fachkräftegewinnung und –sicherung; zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit oder zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz).
- Bei Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie darauf aufbauend eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Die maximale Förderung in den alten Bundesländern beläuft sich auf
- Bei Jungunternehmen: 50% von maximal EUR 4.000 Beratungshonorar
- Bei Bestandsunternehmen: 50% von maximal EUR 3.000 Beratungshonorar
- Bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: 90% von maximal EUR 3.000 Beratungshonorar
Zuschuss in Höhe von 50% auf Beratungshonorare zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.